Der “geeignete” Therapiebegleitund
Jeder geeignete und sinnvoll eingesetzte Hund kann Wirkungen hervorrufen!
In einer Welt, die für Klient:innen oft unüberschaubar und fordernd ist, bieten Therapiebegleithunde einen Anker der Ruhe und des Trostes. Ihre bloße Anwesenheit kann Stress reduzieren, die Stimmung heben und die soziale Interaktion fördern.
Doch welche Hunde eignen sich eigentlich für diese verantwortungsvolle Aufgabe? Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich kann jeder Hund, unabhängig von Rasse oder Herkunft, ein wertvoller Therapiebegleithund werden – vorausgesetzt, sein Wesen stimmt.
Mehr als nur ein freundliches Gesicht: Die umfassende Eignungsprüfung
Die Vorstellung, dass nur bestimmte "sanfte" Rassen zu Therapiebegleithunden taugen, ist weit verbreitet. Ob Mischling aus dem Tierschutz oder Rassehund vom Züchter – entscheidend sind die inneren Werte. Bevor ein Hund seine "Karriere" als Therapiebegleithund antreten darf, durchläuft er eine umfassende Eignungsprüfung. Expert:innen nehmen dabei verschiedene Aspekte genau unter die Lupe:
- Belastbarkeit: Ein Therapiehund muss auch in ungewohnten oder potenziell stressigen Situationen gelassen bleiben können. Lärm, unerwartete Bewegungen oder der Umgang mit vielen verschiedenen Menschen dürfen ihn nicht aus der Ruhe bringen.
- Emotionale Ausgeglichenheit: Ein stabiles Nervenkostüm ist unerlässlich. Der Hund sollte weder übermäßig ängstlich noch aggressiv reagieren. Eine freundliche und geduldige Grundhaltung ist Gold wert.
- Kooperationsbereitschaft: Die Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen und die Bereitschaft, auf die Bedürfnisse der Klienten einzugehen, sind zentrale Voraussetzungen. Der Hund sollte gerne interagieren und sich auf neue Situationen einlassen.
- Sozialverträglichkeit: Ein Therapiebegleithund begegnet vielen unterschiedlichen Menschen und oft auch anderen Tieren. Ein gutes Sozialverhalten und eine generell freundliche Einstellung gegenüber Fremden sind daher unabdingbar.
- Geringe Aggressions- und Jagdneigung: Jegliche Form von aggressivem Verhalten oder ein stark ausgeprägter Jagdtrieb schließen eine Eignung aus. Sicherheit und Vertrauen stehen an oberster Stelle.
- Guter Grundgehorsam: Ein zuverlässiger Gehorsam und eine gute Führigkeit sind wichtig, damit der Hundeführer seinen Hund in jeder Situation kontrollieren und anleiten kann.
Neben diesen Punkten werden auch die Toleranz gegenüber Berührungen, die Fähigkeit, sich in neuen Umgebungen zurechtzufinden, und die generelle Gesundheit des Hundes bewertet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Hund nicht nur für die Klienten eine Bereicherung darstellt, sondern auch selbst Freude an seiner Aufgabe hat und nicht überfordert wird.
Klare Grenze:
Wer ist NICHT geeignet?
Trotz des Grundsatzes, dass prinzipiell jeder Hund geeignet sein kann, gibt es klare Ausschlusskriterien. Diese dienen sowohl dem Schutz der Klient:innen als auch dem Wohl der Hunde selbst.
- Hunde mit Qualzuchtmerkmalen: Unter Qualzucht versteht man die Züchtung auf extreme äußere Merkmale, die zu gesundheitlichen Problemen, Schmerzen oder einer eingeschränkten Lebensqualität beim Hund führen. Dies können beispielsweise extreme Kurzköpfigkeit mit einhergehenden Atemproblemen, übermäßige Hautfalten, die zu Entzündungen neigen, oder Deformationen des Skeletts sein. Solche Hunde leiden oft unter chronischen Beschwerden, die einen Einsatz als Therapiehund aus ethischen und gesundheitlichen Gründen unmöglich machen. Die Belastungen der Therapiearbeit könnten ihre Leiden zusätzlich verschlimmern.
- Hunde mit Ausbildung im FCI-IGP oder FCI-Mondioring: Bei diesen Ausbildungsarten handelt es sich um anspruchsvolle Prüfungen, die unter anderem eine Abteilung "Schutzdienst" beinhalten. In dieser lernen die Hunde, einen Scheintäter (Helfer im Schutzanzug) auf Kommando zu stellen und zu verbellen oder auch gezielt in den Schutzarm zu beißen. Die hierbei geförderten und gefestigten Verhaltensweisen und Triebe (wie der Wehr- oder Beutetrieb im Kontext des Beißens) sind nicht mit den Anforderungen an einen Therapiebegleithund vereinbar. Daher werden Hunde, die in diesen Bereichen ausgebildet wurden oder in Ausbildung sind, ausgeschlossen.
Fazit: Individualität zählt
Die Entscheidung, ob ein Hund als Therapiebegleithund geeignet ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die auf einer sorgfältigen Prüfung seines Wesens und seiner Veranlagung beruht. Die Rasse oder Herkunft spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger sind ein freundlicher Charakter, emotionale Stabilität und die Freude am Umgang mit Menschen. Durch klare Ausschlusskriterien wird sichergestellt, dass nur Hunde zum Einsatz kommen, die dieser verantwortungsvollen Aufgabe gewachsen sind und sowohl für die Klienten als auch für sich selbst eine positive Erfahrung machen können.
Denn ein gut ausgewählter und ausgebildeter Therapiebegleithund ist ein wahrer Held auf vier Pfoten, der Herzen öffnet und Lebensqualität schenkt.